Das Jahresgutachten 2021 des Sachverständigenrats für Integration und Migration belegt, dass die gesellschaftliche Vielfalt in Deutschland zugenommen hat. Zuwanderung ist ein Grund hierfür. Das Gutachten analysiert, wie diese Vielfalt in Kernbereichen des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland gehandhabt wird und wie die Bevölkerung zu Diversität steht.
Auf dieser Basis gibt der SVR unter anderem Empfehlungen, wie politische Partizipation gestärkt und Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland verbessert werden kann. Damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird, muss vermieden werden, dass aus Herkunftsunterschieden Teilhabeungleichheiten werden.

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen lauten:
  • Unabhängig von ihrer Herkunft wirken viele in Deutschland lebende Menschen an der Weiterentwicklung der deutschen Gesellschaft mit. Dennoch gibt es bei der Ausübung von Teilhaberechten und -möglichkeiten bspw. in den Bereichen Politik, Kultur und auf dem Arbeitsmarkt noch Anpassungsbedarf.
  • Die volle Teilhabe an politischen Prozessen bspw. durch die Beteiligung an Wahlen hängt für Zugewanderte entscheidend davon ab, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können und wollen. In Deutschland gehen im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern nur wenige Ausländerinnen und Ausländer diesen Schritt. 2019 waren es nur 2,5 Prozent derjenigen, die die Voraussetzungen dafür erfüllten. Um die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, sind gezielte Informationskampagnen sowie die Einführung festlicher Einbürgerungszeremonien sinnvoll, die den Neubürgerinnen und Neubürgern zeigen, dass sie dazugehören.
  • Zur Wahlbevölkerung gehören immer mehr Deutsche mit Migrationshintergrund. 2019 machten sie rund 12,5 Prozent aller Wahlberechtigten aus. Bislang nehmen sie ihr Wahlrecht jedoch seltener wahr, dies gilt vor allem für die selbst Zugewanderten. Auch in Parlamenten sind Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zum Bevölkerungsanteil oder ihrem Anteil an den Wahlberechtigten unterrepräsentiert. Besonders politische Parteien sind deshalb gefragt: Sie sollten stärker auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte eingehen, sie besser in Willensbildungsprozesse einbinden und bei Wahlen als potenzielle Mandatsträgerinnen und -träger unterstützen. Zudem sollte die Frage, ob Drittstaatsangehörige ein kommunales Wahlrecht erhalten könnten, aus Sicht des SVR verfassungsrechtlich geprüft werden.
  • Auf dem Arbeitsmarkt ist der Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den vergangenen Jahren gestiegen. Mittlerweile haben ein Viertel aller Beschäftigten eine eigene oder familiäre Zuwanderungsgeschichte. In der Privatwirtschaft sind sie häufiger von schlecht entlohnter oder atypischer Beschäftigung betroffen als Beschäftigte ohne Migrationshintergrund. Hier sind fehlende Anerkennung von Qualifikationen, unzureichende Sprachkenntnisse oder auch fehlende berufliche und soziale Netzwerke ursächlich, aber auch Diskriminierung.
  • Im öffentlichen Dienst sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter weiterhin unterrepräsentiert. Sie sollten deshalb gezielt angesprochen werden – zum Beispiel im Rahmen von Praktika sowie Hospitations- und Informationsangeboten, damit der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion gerecht wird und nicht weiter hinterherhinkt.
  • Der Kulturbereich ist besonders divers aufgestellt. Dennoch haben manche Menschen insbesondere aus sozioökonomischen Gründen nur erschwerten Zugang zu kulturellen Einrichtungen. Der SVR rät dazu, gerade für junge Menschen den Besuch bestimmter staatlicher Kultureinrichtungen (zumindest einmal pro Woche) kostenlos anzubieten. Darüber hinaus empfiehlt er gezielte weitere Maßnahmen, um die staatlichen Kulturinstitutionen zu öffnen und kulturelle Bildung in Bildungseinrichtungen zu stärken.
  • Die deutsche Bevölkerung empfindet Zuwanderung zunehmend als Bereicherung und lehnt eine Ungleichbehandlung aufgrund von Herkunft immer häufiger ab. Langzeitdaten zeigen, dass die Aussage „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ inzwischen als allgemein akzeptiert gilt. Doch auch wenn klassisch rassistische Einstellungen – also die Vorstellung, dass bestimmte Menschen von Natur aus minderwertig seien – kaum mehr auf Zustimmung stoßen, finden subtilere rassistische Aussagen, die auf kulturelle Merkmale zurückgeführt werden, noch Akzeptanz. Der SVR stellt fest, dass es hier einen klaren Forschungs- und Handlungsbedarf gibt. Darüber hinaus sollte der Staat seiner Vorbildrolle gerecht werden und innerhalb seiner Institutionen im Rahmen von Fortbildungen stärker für Rassismus und Diskriminierung sensibilisieren.

Das SVR-Jahresgutachten 2021 findet sich unter: https://www.svr-migration.de/publikationen/jahresgutachten-2021