Asylbewerber, Flüchtling, Geflüchtete, Menschen auf der Flucht – welcher Begriff ist nun richtig? Auch wenn das Thema in den letzten zwei Jahren die deutsche Öffentlichkeit beherrschte, so ist doch oft mit unscharfen, verallgemeinernden und abwertenden Begriffen über die Schutzsuchenden berichtet worden. Ein kurzes Glossar zum sensiblen Sprachgebrauch.

Zum Flüchtling wird man gemacht

Geflüchtete unterliegen in Deutschland starken naturalisierenden Diskursen, als ob “Flüchtling” ein Persönlichkeitsmerkmal wäre, schreibt Louis-Henri Seukwa. Dabei, so Seukwa weiter,  wird übersehen, dass der Begriff auf ein Rechtskonstrukt zurückweist, basierend auf Kriterien, die vom Bundesamt für Flucht und Migration festgelegt sind. Dies ist, was der Begriff „Flüchtlingsstatus“ deutlich zum Ausdruck bringt. Anders gesagt, wird niemand durch die Entscheidung, einen Ort zu verlassen, zum Flüchtling, sondern erst durch die institutionellen Handlungen am Ankunftsort: Zum Flüchtling wird man gemacht!

Juristisch gesehen sind viele keine “Flüchtlinge”

Juristisch gesehen, sind nur diejenigen Schutzsuchenden tatsächlich “Flüchtlinge”, die nach den Genfer Flüchtlingskonvention als “Flüchtlinge” anerkannt wurden. Dagegen werden von der Öffentlichkeit allerdings großzügig alle Menschen als Flüchtlinge bezeichnet, die als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind – unabhängig von ihrem rechtlichen Status. So werden neben Personen, die als Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben, auch solche Personen als Flüchtlinge bezeichnet, die noch nicht als Asylbewerber registriert wurden, sich in den Asylverfahren befinden oder deren Asylanträge abgelehnt wurden.

Flüchtlinge sind laut Genfer Flüchtlingskonvention »Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen.« In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen
Flüchtlinge und Asylberechtigte nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtige werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt.
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Asylbewerber sind Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen ist. Der Begriff “Asylanten” ist dagegen negativ konnotiert. Er wird häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden, und nicht als Schutzsuchende.

Menschen auf der Flucht: Mit dieser Bezeichnung will ausgedrückt werden, dass diese Menschen in Deutschland um Asyl nachgesucht haben, aber noch keine Aufenthaltsbewilligung bekommen haben. Damit ist ihre Flucht noch nicht abgeschlossen. Die Situation in Deutschland ist also noch immer von viel Unsicherheit geprägt.

Der Abwertende Suffix „-ling”

Die Endung “–ling” steht im Deutschen  für Verkleinerung („Prüfling“, „Lehrling“), bzw. Abwertung (Feigling, Wüstling usw.). So wurde etwa für die Vielzahl von Selbstbezeichnungen für Herrscherinnen und Herrscher in afrikanischen Gesellschaften ganz pauschal der Begriff „Häuptling“ eingeführt, der (im Gegensatz zu z.B. König) „Primitivität“ suggeriert. Auch bei dem Wort Flüchtling hinterlässt der Suffix einen unangenehmen Beigeschmack – vielleicht unterbewusst, aber genau das ist ja das Schlimme.

Geflüchtete wird seit einiger Zeit als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die teils als kleinmachend oder abwertend empfundene Endung -ling (wie zum Beispiel Eindringling) umgangen wird. […] Geflüchtete können auch Menschen sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention oder anderen Regelungen haben.2

Mehr zu Begriffen und ihrer Wirkung in den Beiträgen: “Methapern können töten” und “Flüchtlingswelle oder Woge der Ungerechtigkeit

Menschen auf der Suche nach Auswegen

  1. Glossar der Neuen deutschen Medienmacher. Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland. Stand 15. November 2014 http://www.neuemedienmacher.de/wp-content/uploads/2014/11/NdM_Glossar_15_Nov_2014.pdf
  2. Ebd.